In unserer Landeskirche EKBO gibt es viele Kindertagesstätten (Krippe, Kita, Hort), deren Träger schon viele Jahre die Evang. Kirchengemeinden sind. Für diesen Bereich müssen die technischen, organisatorischen oder persönlichen Voraussetzungen geschaffen sein, damit ein sicherer Arbeitsablauf gesichert ist. Dazu gehören neben der Bewirtschaftung der Kita u. a. auch die ordnungsgemäße Einrichtung und Ausstattung der Kita (Gebäude, Außenbereich) als Arbeitsstätte, das Bereitstellen von geeignetem Mobiliar und Spielgeräten, die Erste Hilfe muss gewährleistet sein genauso wie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Unterweisung der Beschäftigten sowie (ggf. das Erstellen) von Betriebsanweisungen. Alle in einer Kindertagesstätte Beschäftigten oder beauftragte Fremdfirmen müssen mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sein:
- Die DGUV-Vorschrift 82 ist die Unfallverhütungsvorschrift für Kindertagesstätten Sie gilt für die bauliche Gestaltung und Ausstattungen soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Kinder erforderlich ist – den bestimmungsgerechten Gebrauch vorausgesetzt. Beim Aufenthalt ausschließlich in der Natur gilt diese Vorschrift nicht.
- Die DGUV-Regel 102-602 Branche Kindertagesstätten bietet Ihnen nicht nur Sachhinweise zur Gestaltung in der Kindertagesstätte, sondern auch pädagogische Regelungen.
- Eine gute Übersicht über alle Anforderungen, die an eine Kita gestellt werden, hat die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen entwickelt: Sichere Kita
- Auf den Seiten der EFAS finden Sie z. B. in der Infothek oder im Arbeitsschutzregister weitere Information, wie z. B. Hinweise zum Infektionsschutz oder zu Hygiene.
- Eine unsererseits entwickelte Handlungshilfe zur Trägerverantwortung in den Kindertagesstätten (tabellarische Übersicht), gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Sachverhalte zu den Grundpflichten, Terminen, Verantwortlichkeiten und gesetzlichen Grundlagen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kindertagesstätte. Die PDF-Tabellen erhalten Sie auf Anforderung: monika.frenzeldontospamme@gowaway.gemeinsam.ekbo.de. Sie haben die Möglichkeit, die Handlungshilfe jährlich auszudrucken und an den Seitenrändern Erledigungsvermerke zu notieren.
Versichert ist das pädagogische Personal über die BGW, die Kinder über die zuständigen Unfallkassen der Bundesländer.